Unsere individuellen Leistungen für Sie
In einem persönlichen Erstgespräch beraten wir Sie über alle notwendigen Möglichkeiten, um eine häusliche, individuelle Pflege sicherzustellen.
Eine professionelle Pflege beinhaltet:
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- Blutzuckerkontrollen und Insulin-Injektionen
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessungen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Portversorgung
- Enterale und parenterale Ernährung
- Infusionen verabreichen
- Versorgung von zu- und ableitenden Systemen
- Versorgung von Trachealkanülen
- Stomaversorgung
Eine Unterstützung in der Pflege beinhaltet:
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- Hilfsmittelbeschaffung und Beratung zur Nutzung
- Anleitung zur Selbstständigkeit
- Unterstützung beim an- und auskleiden
- Hilfe bei der Grundpflege – Duschen/Baden
- Hautpflege
- Toilettengang
- Unterstützung bei der Mobilität
- Hilfe beim Lagern
Betreuungsleistungen
Zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen:
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- Betreuung von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Einfach da sein und zuhören
- Brettspiele spielen
- Begleitung bei Spaziergängen und Besorgungen
- Begleitung und Fahrten zu Ärzten
Hauswirtschaftliche Versorgung:
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- Reinigung des privaten Wohnbereiches
- Hilfe beim Einkauf und auf Wunsch Nahrungszubereitung
Pflegeberatung:
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- Informationen rund um die Pflegeversicherung
- Welche Leistungen stehen mir als Pflegegeldempfänger zu?
- Nutzung von Kurzzeitpflege
- Was ist Verhinderungspflege?
- Wohnberatung und Wohnraumanpassungsmaßnahmen bei einer Erkrankung oder Behinderung
- Beratung der Angehörigen zu speziellen Themenschwerpunkten wie z. B. bei einer demenziellen Erkrankung
- Beratung zu verschiedenen Vorbeugemaßnahmen wie z. B. Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Kontinenz Förderung etc.
- Sicherheit in der Häuslichkeit – Informationen zu einem Hausnotruf etc
Palliative Care:
Beratung, Begleitung und Versorgung schwerkranker Menschen jeden Alters mit einer nicht heilbaren Grunderkrankung und Unterstützung der Angehörigen
Wir begleiten Schwerstkranke in ihrer letzten Lebensphase in Zusammenarbeit mit
dem SAPV Team (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
Pflegekontrolleinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB X
Zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson, sind Pflegegeldbezieher verpflichtet einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Ambulanten Pflegedienst abzurufen.
Pflegebedürftige, die von einem Ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistung beziehen, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unsere speziell geschulten und erfahrene Pflegefachkräfte übernehmen dies gerne.
Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.